Gebrauchte Notebooks sicher vom Händler kaufen
Wenn Sie ein gebrauchtes Notebook bei einem Händler kaufen, haben Sie bei einem Defekt einen gewerblichen Ansprechpartner und gesetzliche Verbraucherrechte. Privatverkäufer können ihre gesetzliche Haftung für Mängel häufig ausschließen.
Eine zusätzliche Garantie ist freiwillig. Für sie gelten die Bedingungen des Händlers oder Herstellers. Prüfen Sie neben Preis und Beschreibung auch, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt, und achten Sie auf Rückgaberecht, Zustand und Akku.
Ihre Rechte beim Notebookkauf vom Händler
Bei einem Mangel können Sie vom Händler zuerst Nacherfüllung verlangen; dann muss er das Gerät reparieren oder Ersatz liefern. Für gebrauchte Ware gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist für Ansprüche wegen Mängeln. Der Händler darf diese Frist auf mindestens ein Jahr verkürzen. Dafür muss er Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen und Ihre gesonderte Zustimmung einholen.
Zeigt sich im ersten Jahr nach der Übergabe ein Mangel, wird grundsätzlich angenommen, dass er schon bei der Übergabe bestand. Diese Annahme gilt nicht in jedem Fall und lässt sich widerlegen. Deshalb muss der Händler nicht automatisch jeden späteren Defekt beheben.
Bei einem Privatkauf kann der Verkäufer seine gesetzliche Haftung für Mängel wirksam ausschließen. Dann lassen sich Ansprüche schwerer durchsetzen. Das gilt zum Beispiel nicht, wenn der Verkäufer einen bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es beim Privatkauf grundsätzlich ebenfalls nicht.
Garantie und Mängelhaftung unterscheiden
Die gesetzliche Haftung für Mängel gilt gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, ob er zusätzlich eine Garantie anbietet. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers. In den Garantiebedingungen steht, wie lange sie gilt, welche Schäden abgedeckt sind und welche Kosten übernommen werden.
Lesen Sie die Garantiebedingungen vor dem Kauf. Prüfen Sie, ob Reparaturkosten, Arbeitszeit und Versand enthalten sind und ob Akkuverschleiß oder bestimmte Bauteile ausgeschlossen werden. Fragen Sie außerdem, an wen Sie sich im Schadensfall wenden müssen. Eine beworbene Garantiezeit allein sagt wenig über den tatsächlichen Schutz aus.
Händlerangebot genau prüfen
Auf einem Marktplatz ist nicht automatisch die Plattform Ihr Verkäufer. Prüfen Sie in der Angebots- und Bestellansicht, ob ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson den Kaufvertrag mit Ihnen abschließt. Bewahren Sie Rechnung und Bestellbestätigung auf. Lassen Sie wichtige Angaben zum konkreten Gerät schriftlich festhalten, etwa bekannte Schäden, enthaltenes Zubehör und den Zustand des Akkus.
Begriffe wie „generalüberholt“, „wie neu“ oder „gut“ bedeuten nicht bei jedem Händler dasselbe. Händler bewerten den Zustand unterschiedlich. Fragen Sie deshalb, ob die Bewertung nur sichtbare Gebrauchsspuren oder auch die Funktion des Notebooks beschreibt. Klären Sie außerdem, ob die Fotos das angebotene Gerät zeigen und welche technischen Prüfungen der Händler vorgenommen hat. Ein Aufkleber oder eine Zustandsstufe allein belegt keinen bestimmten Prüfstandard.
Klären Sie vor der Bestellung schriftlich:
- Welche technischen Prüfungen wurden durchgeführt?
- Welche Gebrauchsspuren oder Mängel hat das konkrete Notebook?
- Wie wird der Akkuzustand angegeben, und was gilt bei einem schwachen Akku?
- Welche Teile wurden ersetzt, und welches Zubehör liegt bei?
- Wer trägt im Rückgabefall die Versandkosten?
Notebook nach Erhalt testen
Prüfen Sie das Gerät möglichst bald nach der Lieferung. Testen Sie Display, Tastatur, Touchpad, Scharniere, Anschlüsse, WLAN, Webcam und Lautsprecher. Achten Sie auch darauf, ob das Notebook mit dem mitgelieferten Netzteil lädt. Bei sichtbaren Schäden oder Abweichungen von der Beschreibung sollten Sie Fotos machen und den Händler zeitnah kontaktieren.
Für gebrauchte Notebook-Akkus gibt es keinen Mindestwert, der für jedes Gerät gilt. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach der Kapazität oder Laufzeit des Akkus. Nennt der Händler keinen Wert, vereinbaren Sie schriftlich, wie er mit einem deutlich schwachen Akku umgeht. So können Sie den vereinbarten Zustand später mit dem gelieferten Gerät vergleichen.
Rückgaberecht online und im Laden
Wenn Sie online bei einem Händler kaufen, gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es ist vom Anspruch bei Mängeln getrennt und hilft auch dann, wenn das funktionierende Notebook doch nicht zu Ihnen passt. Prüfen Sie vor der Bestellung, wie die Rücksendung abläuft und wer die Kosten trägt.
Wenn Sie im Laden kaufen und es sich anders überlegen, haben Sie kein allgemeines gesetzliches Rückgaberecht. Klären Sie deshalb vor dem Kauf, ob Sie das Gerät zurückgeben oder testen dürfen. Auch wenn Sie das Notebook im Laden unter Umständen direkt ansehen und ausprobieren können, brauchen Sie für eine mögliche Rückgabe eine Vereinbarung.